Ab dem 01.01.2010 müssen Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung betrieben wird, übermitteln. Vermeiden Sie Ärger mit den Behörden und fordern Sie unseren Leitfaden mit wichtigen Tipps & Tricks zum ELENA Verfahren an.
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